Stand Mai 2022
Liebe Tänzer und Tänzerinnen,
mit dem beginnenden Sommer wurden fast alle Einschränkungen für Tanzveranstaltungen aufgehoben. Das bedeutet, sofern nicht bei einzelnen Terminen anders angegeben:
– Keine Teilnahme bei Erkältungs- oder Covid19-ähnlichen Symptomen, aber…
– Die Nachweispflicht über den Impf- oder Genesenenstatus entfällt, auch Testnachweise sind nicht mehr notwendig.
– Ab 1. August 2022 entfällt für Tanzhaus-Veranstaltungen die Corona-bedingte (!) Anmeldepflicht.
– Abstandsgebote und Beschränkung der Teilnehmerzahlen entfallen ebenfalls.
– Abweichend davon gilt bis auf weiteres im Bodelschwingh-Haus wie bisher 3-G-Regelung und Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften (Handdesinfektion, Maskenpflicht etc.).
Wir freuen uns darauf, in diesem Sommer endlich wieder fast so unbeschwert wie früher mit Euch tanzen zu können!
DER VORSTAND