Aktuelle Regeln für unsere Veranstaltungen

Menschen mit Verkehrszeichen

Stand Mai 2022

Liebe Tänzer und Tänzerinnen,

mit dem beginnenden Sommer wurden fast alle Einschränkungen für Tanzveranstaltungen aufgehoben. Das bedeutet, sofern nicht bei einzelnen Terminen anders angegeben:

Keine Teilnahme bei Erkältungs- oder Covid19-ähnlichen Symptomen, aber…

– Die Nachweispflicht über den Impf- oder Genesenenstatus entfällt, auch Testnachweise sind nicht mehr notwendig.

– Ab 1. August 2022 entfällt für Tanzhaus-Veranstaltungen die Corona-bedingte (!) Anmeldepflicht.

– Abstandsgebote und Beschränkung der Teilnehmerzahlen entfallen ebenfalls.

– Abweichend davon gilt bis auf weiteres im Bodelschwingh-Haus wie bisher 3-G-Regelung und Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften (Handdesinfektion, Maskenpflicht etc.).

Wir freuen uns darauf, in diesem Sommer endlich wieder fast so unbeschwert wie früher mit Euch tanzen zu können!

DER VORSTAND